Zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Havariekommissar:
Gutachter Saar GmbH: Marienstraße 5, 66292 Riegelsberg | Telefon: 0 68 06 / 92 03 67 | mail@gutachter-saar.de

Wertgutachten

Erstellung von manuellen Wertgutachten für alle Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, Lkw, Exotenfahrzeuge), die in irgendeiner Form vom Standart abweichen oder für die keine Wertnotierungen vorliegen.
Bei der Restaurierung von Old- und Youngtimer sowie beim Aufbau von Exotenfahrzeugen werden die Restauration- bzw. der Umbau dokumentiert.

Beweissicherung

Eine Beweissicherung soll den Zustand feststellen, wie er an einer Sache nach einem Unfall oder einer Beschädigung durch eine fremde Person besteht. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten, eine Beweissicherung wird als Dokumentation des schadhaften Gegenstandes verfasst. Dies ist vor allem wichtig, wenn das zu begutachtende Objekt sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in diesem Zustand befindet.

Technische Gutachten

Das „Technische Gutachten“ sorgt im Schadenfall für Klarheit. Es klärt den Schadenumfang, die Schadenursache, die anfallenden Reparaturkosten sowie die Reparaturmöglichkeiten.

Ein „Technisches Gutachten“ ist die Basis für gerichtliche Auseinandersetzungen. Gründe zur Notwendigkeit sind z.B. Aggregatschäden durch Bauteilfehler, Schadenfälle nach durchgeführter Reparatur, Schadenfälle nach vorausgegangenem Fahrzeugkauf.

Fahrzeugbewertungen

Bestimmung von Einkaufs-, Verkaufs-, Markt- oder Wiederbeschaffungswert, der Fahrzeugzustand wird dokumentiert.
Bei der Gebrauchtfahrzeugbewertung wird die Unfallfreiheit überprüft, eine Lackschichtenmessung und Sichtprüfung der Fahrzeugtechnik nebst Probefahrt wird durchgeführt.

Schadengutachten

Der Geschädigte hat im Haftpflichtschadenfall Anspruch auf die Erstattung aller durch den Unfall entstandenen Kosten, er hat die freie Wahl des Sachverständigen und der Fachwerkstatt, er muss sich nicht auf einen Sachverständigen oder eine „Vertrauens- Werkstatt“ des Versicherers verweisen lassen. Wegen des Interessenkonfliktes sollte die Versicherung des Schadenverursachers nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein, man lässt seine Einkommensteuer auch nicht vom Finanzamt erstellen.

Die für die Regelung der Ersatzansprüche anfallenden Anwaltskosten müssen ersetzt werden, nur Ihr Anwalt berät Sie unabhängig und kompetent. Im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen dem Geschädigten nicht nur Reparaturkosten oder Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges im Totalschadenfall, sondern folgende weitere Kosten: Wertminderung, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Kosten für Mietwagen, Bergungs- und Abschleppkosten, Standgebühren des Fahrzeuges, Kredit- und Finanzierungskosten, Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden, erhöhter Bedarf durch verletzungsbedingte Nachteile, Porto- und Telefonkosten.

Bei Reparaturkosten über 750,00 EUR sollte der Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen die Schadenhöhe feststellen lassen. Liegt der Schaden unterhalb von 750,00 EUR (Bagatellschadengrenze) erstellt der Sachverständige automatisch einen Kostenvoranschlag. Gutachten und Kostenvoranschlag haben Beweissicherungsfunktion, die Sachverständigenkosten werden durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen.

Das Gutachten enthält neben der Ermittlung Reparaturkosten Angaben zu Wiederbeschaffungs- und Restwert, Bestimmung Reparaturfall, Totalschaden oder Reparatur im Rahmen der 130 %-Regulierung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer sowie die Bestimmung der Wertminderung.

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Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG
Gutachter-Saar GmbH
Marienstr. 5
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Telefax: +49 6806 920368
E-Mail: gutachter-saar@freenet.de
Internet: www.gutachter-saar.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Gerhard Kohl
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Registernummer: HRB 15360
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 138 116944

Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung:
Zuständige Kammer: IHK Saarland für Zertifizierung KfZ-Gutachter
Berufsbezeichnung: Kfz-Gutachter
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen: Sachverständigenordnung

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
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Solmstr. 27-37
60486 Frankfurt

Geltungsraum der Versicherung: Alle Länder

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